Fluggebiet Kallmünz

Hallo liebe Fliegerkameraden,

da es heuer vermehrt zu Beschwerden aus der Bevölkerung von Kallmünz (teilweise mit Polizeipräsenz) wegen zu niedrigen überflughöhen der Häuser kam, haben wir die Flugordnung entsprechend geändert. Der Bereich der Burg darf nun ganzjährig nur noch beflogen werden, wenn sich der Pilot (nicht der Schirm) über der Geländeoberkante befindet.

Das Flugverbot über dem Eicher Berg bleibt für die Zeit vom 15. Januar bis 31. Juli bestehen. Die Maßnahmen wurden zum Schutz von brütenden Wanderfalken und Uhus zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Landesbund für Vogelschutz und dem DHV abgesprochen. Bei Verstößen besteht eine Gefährdung des Fluggebietes.

Die Flugordnung ist in der Anlage beigefügt und im Schaukasten am Landeplatz in Kallmünz ausgehängt.

Bitte informiert euch über die neuen Regelung.

Vielen Dank und schöne Flüge

Ludwig Lohner

Beauftragter für Luftsicherheit des GSC Ratisbona

Fliegen im Fensterbachtal